Kassenordnung
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Elterngroschen

 

 

Kassenordnung am Stiftsgymnasium 

 

  1. Der Elternbeirat des Stiftsgymnasiums verfügt über eine eigene, von der Schulleitung und vom Schulträger unabhängige Kasse.
     

  1. Die Verantwortung für den treuhänderischen Umgang mit der Kasse trägt der/die Vorsitzende des Elternbeirats.
     

  1. Für die ordnungsgemäße Kassenführung wählt der Elternbeirat jährlich in der ersten Sitzung des Schuljahres eine (n) Kassenführer (in).
     

  1. Die ordnungsgemäße Kassenführung wird durch zwei Kassenprüfer festgestellt, die ebenfalls durch den Elternbeirat jährlich in der ersten Sitzung des Schuljahres gewählt werden.
     

  1. Der (die) Kassenführer (in) legt in der ersten Sitzung des Schuljahres einen Kassenbericht vor.
     

  1. Mit den Mitteln der Elternkasse unterstützt der Elternbeirat in erster Linie Projekte, die das Zusammenleben und Zusammenlernen fördern. Dazu gehören außerunterrichtliche Aktivitäten z. B. im Sport, in Arbeitsgruppen (Big Band, Theater) oder Veranstaltungen an der Schule (z. B. Vorträge). In Einzelfällen werden Zuschüsse zur Ausstattung an der Schule (z. B. Schülerbibliothek) oder für einzelne Schüler bei Klassenfahrten oder ähnlichem gewährt. Nach vorheriger Abstimmung mit dem /der Vorsitzenden des Elternbeirats können Maßnahmen zur Fortbildung von Elternvertretern finanziert werden.
     

  1. Einnahmen erfolgen aus dem Elterngroschen durch Überschüsse aus Veranstaltungen oder sonstige Spenden.
     

  1. Über die Verwendung der Mittel entscheidet

bis 300,00 €                                  der Elternbeiratsvorsitzende

von 301,00 bis 2000,00 €           die Elternvertreter der Schulkonferenz

ab 2001,00 €                                der Elternbeirat durch Mehrheitsbeschluss 

  1. Das Konto wird so gestaltet, dass eine Überziehung oder anderweitige Schulden unmöglich sind.
     

  1. Für die Auflösung der Elternkasse ist ein Mehrheitsbeschluss des Elternbeirats notwendig.

 

Die Kassenordnung wurde in der Sitzung des Elternbeirats am 11. Oktober 2005 verabschiedet und tritt mit dem Schuljahr 2005/2006 in Kraft.

 

Der Kassenbericht kann nach vorheriger Anmeldung jederzeit bei dem/der Kassenführer(in) eingesehen werden.